Das Kreuzgewölbe ist nicht Bestandteil des regulären Gastronomiebetriebes, kann aber fallweise in eingeschränktem Umfang für Veranstaltungen genutzt werden.
Dazu ist ein Nutzungsvertrag mit dem Inhaber, Norbert Heine (06130-9400720), zu schließen, dem folgende Konditionen zugrunde liegen:
Kapazität: die Nutzung ist auf maximal 60 Personen beschränkt.
Zeitraum: die Nutzung ist tagsüber bis 22.30 Uhr möglich. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist mit Rücksicht auf die Bewohner und eingestellte Pferde auch ausnahmsweise nicht möglich!
Kosten: für die exklusive Nutzung entstehen folgende Kosten: Veranstaltungen mit Event-Charakter, workshops, Firmenfeiern u.ä..€ 200,00 zzgl. Mwst private Veranstaltungen bis 20 Personen € 100,00 bis 35 Pers. € 150,00 und bis 60 Pers. € 200,00 jeweils zzgl. Mwst.
Reservierung: für die Reservierung wird vorab eine Nutzungsrechnung erstellt. Nach Zahlungseingang ist die Reservierung verbindlich. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung, verfällt die Reservierung.
Bewirtung: die Bewirtung erfolgt ausschließlich über den Gastronomiebetrieb Eulenschänke und kann individuell gestaltet werden, ob als Menü, Buffet oder kleines á la carte. Details hierzu sind unabhängig von der Buchung des Kreuzgewölbes mit Herrn Sylburski abzusprechen 06130-5549390. Möchten Gäste Teile der Bewirtung selbst übernehmen, wird bei mitgebrachten Kuchen ein Gedeckpreis von € 7,50 pro Person (inkl. Kaffee), und bei mitgebrachten Weinen ein Korkgeld von € 9,50/Flasche erhoben.
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