Nutzungsbedingungen / Kreuzgewölbe

Kapazität:

die Nutzung ist auf maximal 60 Personen beschränkt.

Zeitraum:

die Nutzung ist tagsüber bis 22.00 Uhr möglich.

Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist mit Rücksicht auf die Bewohner und eingestellte Pferde auch ausnahmsweise nicht möglich!


Kosten: 

für die exklusive Nutzung bei geschlossene Gesellschaft entstehen folgende Kosten:

Veranstaltungen mit Event-Charakter, Workshops, Firmenfeiern oder private Veranstaltungen

ab Mai bis ende September 250,00 inkl. Mwst.

  • ab 30 Personen (ohne Kinder) – NUR 150,00€ inkl. Mwst.

ab Oktober bis ende April 500,00 inkl. Mwst.

AB 40 PERSONEN (ohne Kinder) – NUR 150,00€ inkl. Mwst.

Möchten Gäste Teile der Bewirtung selbst übernehmen,

wird bei mitgebrachten Kuchen ein Gedeckpreis von € 12,00 pro Person (inkl. Kaffeegetränke),

und bei mitgebrachten Weinen ein Korkgeld von € 16,00/Flasche erhoben.


Reservierung: 

für die Reservierung wird vorab eine Nutzungsrechnung erstellt. Nach Zahlungseingang ist die Reservierung verbindlich. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung, verfällt die Reservierung.

Bewirtung: die Bewirtung erfolgt ausschließlich über den Gastronomiebetrieb Eulenschänke und kann individuell gestaltet werden, ob als Menü, Buffet oder kleines á la carte. Details hierzu sind unabhängig von der Buchung des Kreuzgewölbes mit Herrn Mariusz Sylburski abzusprechen.

Email: info@eulenschaenke.com

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