Nutzungsbedingungen / Kreuzgewölbe

Kapazität:
die Nutzung ist auf maximal 60 Personen beschränkt.
Zeitraum:
die Nutzung ist tagsüber bis 22.00 Uhr möglich.
Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist mit Rücksicht auf die Bewohner und eingestellte Pferde auch ausnahmsweise nicht möglich!
Kosten:
für die exklusive Nutzung bei geschlossene Gesellschaft entstehen folgende Kosten:
Veranstaltungen mit Event-Charakter, Workshops, Firmenfeiern oder private Veranstaltungen
ab Mai bis ende September 250,00 inkl. Mwst.
- ab 30 Personen (ohne Kinder) – NUR 150,00€ inkl. Mwst.
ab Oktober bis ende April 500,00 inkl. Mwst.
AB 40 PERSONEN (ohne Kinder) – NUR 150,00€ inkl. Mwst.
Möchten Gäste Teile der Bewirtung selbst übernehmen,
wird bei mitgebrachten Kuchen ein Gedeckpreis von € 12,00 pro Person (inkl. Kaffeegetränke),
und bei mitgebrachten Weinen ein Korkgeld von € 16,00/Flasche erhoben.
Reservierung:
für die Reservierung wird vorab eine Nutzungsrechnung erstellt. Nach Zahlungseingang ist die Reservierung verbindlich. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung, verfällt die Reservierung.
Bewirtung: die Bewirtung erfolgt ausschließlich über den Gastronomiebetrieb Eulenschänke und kann individuell gestaltet werden, ob als Menü, Buffet oder kleines á la carte. Details hierzu sind unabhängig von der Buchung des Kreuzgewölbes mit Herrn Mariusz Sylburski abzusprechen.
Email: info@eulenschaenke.com